vom 7. März 1966 Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens Eingedenk der Tatsache, dass die Charta der Vereinten Nationen auf dem Grundsatz der angeborenen Würde und Gleichheit aller Menschen beruht und dass alle Mitgliedstaaten gelobt haben, gemeinsam und einzeln mit der Organisation zusammenzuwirken, um eines der Ziele der Vereinten Nationen zu erreichen,
WeiterlesenInternationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung
