Individualbeschwerde gegen Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland ist das Internationale Übereinkommen am 15. Juni 1969 in Kraft getreten. Allerdings ist erst im Jahre 2001 die Erklärung gemäß Artikel 14 der Konvention abgegeben worden, mit der die Zuständigkeit des Ausschusses für Individualbeschwerden anerkannt wird. Mit einer Rüge ist für Deutschland das erste Individualverfahren in

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