Definition der Rassendiskriminierung

Racistcampaignposter1Die UN-Rassen­diskriminierungs­konvention enthält in ihrem Artikel 1 eine Definition der Rassendiskriminierung. Danach ist jede Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum, die darauf gerichtet ist, Menschenrechte und Grundfreiheiten zu …

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Erziehung, Kultur und Information

Racistcampaignposter1In ihrem Artikel 7 verpflichtet die UN-Rassen­diskriminierungs­konvention die Vertragsstaaten der Konvention zu Maßnahmen der Erziehung, Kultur und Information zur Verhinderung der Rassendiskriminierung.

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Forderungen des Übereinkommens durch die innerstaatlich anwendbaren Rechtsvorschriften, vor allem durch die rechtliche …

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Rechtsschutz und Wiedergutmachung

In ihrem Artikel 6 garantiert die UN-Rassendiskriminierungskonvention jedermann effektiven Rechtsschutz gegen alle Akte der Rassendiskriminierung sowie die Gewährung von Wiedergutmachung für Schäden, die durch solche Akte entstanden sind.

Artikel 6
Die Vertragsstaaten gewährleisten jeder Person in ihrem Hoheitsbereich einen wirksamen

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Segregation und Apartheid

In ihrem Artikel 3 verurteilt die UN-Rassen­diskriminierungs­konvention ausdrücklich die Segregation und die Apartheid als innerstaatliche Form von Rassismus.

Gleichzeitig werden die Vertragsstaaten der Konvention verpflichtet, Segregation und Apartheid auf ihrem Staatsgebiet wirksam zu unterbinden.

Unter Segregation wird die rassistisch motivierte, …

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Verurteilung der Rassendiskriminierung

In Artikel 2 der Konvention wird die Rassendiskriminierung verurteilt; die Vertragsstaaten werden verpflichtet, durch ihre Politik und Verwaltung

  • selbst jede rassische Diskriminierung zu unterlassen,
  • solche Diskriminierungen, die von Personen oder Organisationen auf ihrem Gebiet ausgehen, zu unterdrücken und
  • gegebenenfalls Hilfsmaßnahmen
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UN-Rassendiskriminierungskonvention