Das „Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung“ ist das erste weltweite, zwischenstaatliche Vertragswerk, das den Schutz der Individuen gegen jede Form der Rassendiskriminierung sichern soll.
Zwar haben die Vereinten Nationen bereits am 20. November 1963 die Erklärung zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung verkündet; doch fehlte bisher eine völkerrechtliche Bindung der Staaten untereinander, die Individuen rassisch nicht zu diskriminieren und eine solche Diskriminierung auf ihrem Gebiete nicht zu dulden. Diese Bindung wurde durch die UN-Rassendiskriminierungskonvention herbeigeführt.
Das Übereinkommen wurde von der Menschenrechtskommission und dem Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen ausgearbeitet und nach der am 7. März 1966 erfolgten Annahme durch die XX. Vollversammlung der Vereinten Nationen zur Zeichnung aufgelegt.